Lautenbach

Lautenbach oder einst auch Lauterbach, bedeutet "klarer Bach". Das ehemalige Rittergut kam 1800 zu Württemberg. Wahrscheinlich gehörte Lautenbach ursprünglich zum Herrschaftsbereich der Grafen von Oettingen. Im 16. Jahrhundert erscheint der Ort als Teil des ansbachischen Amtes Crailsheim, in dem die hohe Gerichtsbarkeit von den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach ausgeübt wurde. Anscheinend beanspruchten auch die Grafen von Oettingen weiterhin die hohe Gerichtsbarkeit, denn erst 1750 verglichen sich Ansbach und Oettingen hinsichtlich der hohen Obrigkeit. Die Oberhoheit der Markgrafen war nun unbestritten. Im 16. Jahrhundert kauften die Herren von Knöringen mehrere Güter. Eitel Hans von Knöringen bildete aus diesem Besitz ein Rittergut und verband es mit der Herrschaft Kreßberg. Das Rittergut zählte zum schwäbischen Ritterkanton Kocher. Im 17. Jahrhundert wurde auch ein bescheidenes Schloss erbaut. Gemeindeherrschaft und niedere Gerichtsbarkeit standen dem jeweiligen Inhaber des Gutes zu, das nur den Ort mit der Hammermühle (Lautenbacher Hammer) umschloss. Das Rittergut wechselte mehrmals den Besitzer. 1682 wurde es schließlich von Johann Alexander von Bleyleben erworben. Die Familie von Bleyleben wurde von der Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach mit der niederen Gerichtsbarkeit belehnt. Da diese ritterschaftliche Familie hoch verschuldet war, musste sie ihr Rittergut 1721 zunächst an Ansbach verpfänden; die endgültige Abfindung der Familie von Bleyleben erfolgte schließlich 1730. 1806 kam Lautenbach an Bayern und 1810 an Württemberg. Die Altgemeinde Lautenbach umfasst die Teilorte: Bernhardsweiler, Buckenweiler, Lautenbach, Neustädtlein und Rötlein. Am Storchenweiher befinden sich ein Sandstrand mit Beach-Volleyballfeld und Zelt- und Campingstelle.

(Quelle: Gemeinde Fichtenau; leobw)