Die Grenzen des Kurfürstentums und des Erzbistums stimmten geographisch nicht überein. Im Kurfürstentum (dem Erzstift) war der Mainzer Erzbischof reichsunmittelbarer Fürst und damit weltlicher Herrscher, im Erzbistum geistlicher Oberhirte. Den geistlichen Aufsichtsbereich des Mainzer Erzbischofs umfasste in seiner Eigenschaft als Metropolit die Mainzer Kirchenprovinz, dazu gehörten im Hochmittelalter die Suffraganbistümer Worms, Speyer, Konstanz, Straßburg, Augsburg, Chur, Würzburg, Eichstätt, Paderborn und Hildesheim. Das Erzbistum Mainz war ein zusammenhängendes Gebiet und reichte vom Hunsrück über den nördlichen Odenwald, den Vogelsberg bis nach Einbeck und an die Saale. Das Kurfürstentum Mainz (Kurmainz) war im Gegensatz zum Bistum stark zersplittert und umfasste nach dem Stand von 1787 das Untere Erzstift, wozu Mainz, einige Orte südlich der Stadt, der Rheingau, die Gegend um Bingen, das Amt Oberlahnstein und ein langer Gebietsstreifen nordöstlich von Mainz, der sich von Höchst am Main in den Taunus hinein bis hin zur Burg Königstein erstreckte, gehörten und das Obere Erzstift, ein Gebiet von Seligenstadt im Norden über die Bergstraße und den Odenwald bis Heppenheim, Walldürn und Buchen im Süden, zweigeteilt durch den Main, mit der Verwaltungshauptstadt Aschaffenburg. Dazu kamen noch einige hessische Ämter wie Amöneburg und Fritzlar, der Erfurter Staat, der Eichsfelder Staat sowie Anteile an den Grafschaften Rieneck (im fränkischen Kreis), Königstein (im oberrheinischen Kreis), Gleichen und an der Niederen Grafschaft Kranichfeld. Das Mainzer Erzbistum wurde 780/81 endgültig begründet. Bis zum 13. Jahrhundert war seine Entwicklung gekennzeichnet durch den stetigen Aufstieg der Mainzer Erzbischöfe zu den ersten geistlichen und weltlichen Reichsfürsten. Das Spätmittelalter war die Phase der Territorialisierung beziehungsweise des Ausbaus der Besitzungen des Kurstaates und des Erzbistums. Dieser endete erst 1462 mit dem Zusammenbruch in der Mainzer Stiftsfehde. In der Zeit der Reformation erlitt Mainz die schwersten territorialen Verluste, die es während der Gegenreformation (als Mitglied in der katholischen Liga) und des Dreißigjährigen Krieges nur geringfügig wieder ausgleichen konnte. Vom Westfälischen Frieden bis zur Säkularisation 1803 veränderte sich der Kurstaat in territorialer Hinsicht nicht mehr. Es kam zur Erstarrung und damit auch zum endgültigen Verlust seiner früheren reichspolitischen Bedeutung.