Hofer von Lobenstein

Erstmalige Erwähnung: 1150

Beschreibung:
Hofer von Lobenstein, auch Hofer zum Lobenstein, ist der Name eines altbayerischen Adelsgeschlechts. Die Familie, deren Zweige zum Teil bis heute bestehen, gehört zum Uradel im Nordgau. Als erster Angehöriger des Geschlechts erscheint Marchwardus von dem Hove um 1150 urkundlich. Er war Ministerialer des Pfalzgrafen Friedrich. Namengebender Stammsitz der Familie war die Burg Hof am Regen bei Nittenau in der Oberpfalz. 1339 verkauft Eiban von Peilstein die Burg Lobenstein bei Zell nordöstlich von Regensburg an Eberhard Hofer von Hof, der sich ab 1342 Hofer von Lobenstein nennt. Er verwaltet für Bayern eine Hofmark in Zell und setzt dort Richter ein. Schon früh teilte sich die Familie in mehrere Linien, die auch in Illyrien und Zeeland ansässig wurden. Die Nachkommen der mit Stephan Hofer von Lobenstein 1378 nach Illyrien gelangten Linie erhielten vom Erzhaus Österreich pfandweise die Herrschaften Ronzina und Tolmein in der Grafschaft Görz. Allerdings gingen die Besitzungen 1626, nachdem Mitglieder der Familie den protestantischen Glauben annahmen, wieder verloren. Sie mussten Österreich verlassen und in ihr Stammland zurückkehren. Später wurden Angehörige in Württemberg begütert. Johann Georg Hofer von Lobenstein, markgräflich brandenburg-ansbachscher Kammerherr und Geheimrat, Oberst des fränkischen Kreises, Oberamtmann zu Schwabach und kaiserlicher Landrichter der Burggrafschaft Nürnberg, erwarb 1662 von Johann Heinrich von Knöringen das frühere reichsunmittelbare Rittergut Wildenstein käuflich. Seine beiden Söhne teilten das väterliche Erbe und begründeten damit zwei weitere Linien. Wolf Christian Hofer von Lobenstein erhielt Wildenstein und Christian Albrecht Hofer von Lobenstein Neustädtlein. Die zweite Linie erlosch bereits 1703 mit dem Tod von Christian Ernst Hofer von Lobenstein, dem Sohn von Christian Albrecht. Er verkaufte noch 1699 seine Besitztümer an den Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. Die erste Linie konnte mit den Nachkommen von Wolf Christian, markgräflich brandenburg-ansbachscher Oberamtmann zu Stauff, Landeck und Geyern, fortgesetzt werden. Sein Sohn Johann Heinrich Hofer von Lobenstein konnte die von seinem Vetter Christian Ernst veräußerten Güter 1715 durch Kauf wieder erwerben. 1734 gelangte auch Wildenstein käuflich in seinen Besitz. Damit waren alle Besitzungen in seiner Hand wiedervereint. 1805, mit dem Tod seines Sohnes Georg Christian Heinrich Franz Hofer von Lobenstein, kaiserlicher Oberst und Kommandant der Festung Raab, starb auch diese Linie aus. Die Hälfte des Erbes ging an seine vier Schwestern und an eine Tochter seines früher verstorbenen Bruders. Die andere Hälfte erhielt der königlich preußische Major Carl Friedrich Franz Hofer von Lobenstein († 1828), der damals einzig männliche Nachkomme des Stammes. Er war Sohn des markgräflich brandenburg-ansbachschen Obersten Johann Christian Ernst Hofer von Lobenstein († 1770), des jüngsten der drei Brüder, die ihren Anteil an Wildenstein ihrem Onkel käuflich überließen und aus der erhaltenen Summe einen Familienfideikommiss für die männlichen Nachkommen errichteten. Diesen Besitz erhielt Carl Friedrich Franz nun ebenfalls. Sämtliche Güter konnten aber erst seine Söhne, die Freiherren Hermann und Adolph, vereinigen. Bereits im 18. Jahrhundert waren die Herren Hofer von Lobenstein wegen des Besitzes bzw. Teilbesitzes von Wildenstein, Neustädtlein, Rötlein und Tempelhof (Schloss Tempelhof bei Kreßberg) Mitglieder der Reichsritterschaft im Ritterkanton Kocher des schwäbischen Ritterkreises. Um 1801/1802 waren sie auch im Ritterkanton Odenwald des fränkischen Ritterkreises immatrikuliert. Schon früh erhielten Angehörigen des Geschlechts das Amt des Erbmarschalls im Bistum Regensburg. Im Königreich Württemberg wurden sie in die Adelsmatrikel bei der Freiherrenklasse des ritterschaftlichen Adels eingetragen.

Wappen
Wappen der Hofer vom Lobenstein von 1599 im Stammbuch der Familie Donauer

Wappen der Hofer vom Lobenstein von 1599 im Stammbuch der Familie Donauer (Autor/-in unbekannt - Christoph Donauer, Stammbuch der Familie Donauer 1599-1608, S. 186)

Stammsitz: Burg Hof am Regen bei Nittenau in der Oberpfalz
Besitzungen in der Region Heilbronn-Franken: Wildenstein und Neustädtlein

(Quelle: Seite "Hofer von Lobenstein". In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. November 2021)