Ammertsweiler

In seiner Geschichte teilte der Ort im Mittelalter lange Zeit das gleiche Schicksal wie Mainhardt. Es gehörte zur Grafschaft Gleichen und ging 1416 an die Grafen von Hohenlohe über, bis es 1806 unter württembergische Hoheit kam. Zum ersten Mal taucht Ammertsweiler im Jahr 1254 aus dem Dunkel der Geschichte auf. In dieser Zeit besaß das Kloster Lichtenstern Rechte und Begünstigungen in Ammertsweiler, welche ihm damals vom Papst Alexander IV. in einer umfangreichen Urkunde bestätigt wurden. Der Name ist vermutlich von dem Personennamen "Amelhart" abgeleitet. Vielleicht hat einer der ersten Siedler Pate gestanden. Interessant ist die Siedlungsform von Ammertsweiler. Es handelt sich um ein Waldhufendorf, wie es solche z. B. im Erzgebirge gibt. Der Ausdruck "Hufe" oder "Hube" besagt, dass sich unmittelbar hinter dem Hof ein schmaler Flurstreifen anschließt, der bis zum Wald reicht und wohl noch einen Teil desselben einbezieht. Dass der Ort in seiner vermutlichen Gründungszeit im 12. Jahrhundert zur Grafschaft Löwenstein gehörte, kann eine weitere Bestätigung dieser Siedlungsform bedeuten. Sie wurde nämlich durch Graf Adelbert im Bart, genannt Atz im Bart, von Calw gegründet. Einer seiner Nachfolger in einer Nebenlinie gelangte 1123 in den Besitz von der Grafschaft Löwenstein, zu der Mainhardt und Ammertsweiler zeitweilig gehörten. Zu Ammertsweiler gehören die Laukenmühle an der Brettach und Rutzenweiler, das aus den Einzelgehöften Eulhof, Gögelhof, Klingenhof, Krebshof und Schollenhof besteht. Ammertsweiler wurde zum 01.07.1971 nach Mainhardt eingemeindet und machte damit sozusagen den Vorreiter der nachfolgenden Eingemeindungen.

(Quelle: Gemeinde Mainhardt)