Rieden

Die Anfänge des Dorfs liegen im Dunkeln. Nach der Ableitung des Ortsnamens Rieden von Ried, was Sumpf entspricht, dürfte es sich um einen Ort der Rodungszeit handeln. Die Bibers in einem schmalen Tal teilt den Ort in zwei Teile, auf einem Hügel steht die Kirche, daneben war das Schlösschen. In den verschiedenen Kriegen hatte Rieden wie das hällische Land unter Einquartierungen, Kontributionen und Brandschatzungen zu leiden. Naturkatastrophen brachten Unwetter wie 1517, als ein großer Hagelschlag die ganze Ernte vernichtete und eine Teuerung verursachte, die fast zwei Jahre anhielt. Auf der Markung Rieden gab es nur einen separaten Wohnplatz, Dendelbach, der von den Schenken von Limpurg im 16. Jahrhundert an Hall kam. Im Hochmittelalter gehörte Rieden zum größten Teil den Herren von Weinsberg. Erstmals schriftlich erwähnt wird der Ort in einer Verkaufsurkunde des Jahres 1290. Die Herren von Weinsberg veräußerten ihren Besitz in Rieden an Heinrich von Tullau und Konrad Unmaß, beide gehörten dem hällischen Stadtadel an. Mitte des 15. Jahrhunderts fiel die Lehensherrschaft von Weinsberg an die Pfalz. Weitere Besitzveränderungen folgten, adelige Lehen kamen 1473 an das Hospital in Hall, vom Stadtadel und dem Stift Comburg kaufte die Stadt zusätzliche Besitzrechte. Ab dem 16. Jahrhundert hatte die Reichsstadt Hall die Mehrzahl der grundherrschaftlichen Rechte erworben und war jetzt die alleinige Obrigkeit bis zum Ende der Reichsstadtzeit 1802. Sie war Landesherr, Grundherr und Dorfherr zugleich. Rieden gehörte zum Amt Rosengarten, einer der vier alten Verwaltungseinheiten der Reichsstadt. Die Verbindung der Haller Obrigkeit mit den Beamten und Untertanen auf dem Lande besorgten die Grabenreiter. In Rieden selbst setzte der Rat Hauptleute ein, in der Regel zwei, auf Lebzeiten. Sie führten die Anordnungen der Haller Regierung aus, waren eine Art Polizei und eine Art Notariat, indem sie etwa die Rechte und Pflichten der Bauern in den Lagerbüchern beglaubigten. Die Gemeinde selbst durfte für ihre eigenen Angelegenheiten Dorfmeister wählen. Rieden besaß eine Dorfordnung aus dem Jahre 1660. Sie ist wohl verloren gegangen. Der Ort hatte 47 Gemeinderechte. Sechs Einwohner waren im Besitz von zwei, 32 hatten eines, acht ein halbes, ein Recht war vakant. Mit diesen Rechten wurden jährlich in der Regel zwei Dorfmeister gewählt und von der Obrigkeit bestätigt. Jedes Jahr musste einer zurücktreten und wurde ein neuer gewählt. Sie leiteten die Einsätze bei Gefahren, sorgten für die Unterhaltung der Wege und wickelten auch die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde ab. Aus dem Jahr 1572 stammt eine Nachricht von einem Herrensitz, dem "Schlößle" der Senft von Sulburg, einem Haller Stadtadelsgeschlecht. Das Anwesen ging 1618 in den Besitz der Reichsstadt Hall, die es im gleichen Jahr an einen Haller Bürger weiterveräußerte, um dort eine Gastwirtschaft und eine Backstube einzurichten. Das Unternehmen gedieh nicht. Das baufällige Schlösschen verkam. Nach vielen Aus- und Umbauten wohnten am Ende der Reichsstadtzeit vier Familien in dem ehemaligen Herrensitz. Rieden zählte zum Haller Amt Rosengarten und wurde 1802/03 württembergisch. Stets Oberamt, seit 1938 Landkreis (Schwäbisch) Hall. Zur ehemaligen Gemeinde Rieden gehören das Dorf Rieden, der Weiler Sanzenbach mit Burgstall Sanzenbach, die Höfe Dendelbach, Kastenhof und Zimmertshaus sowie die abgegangenen Ortschaften Landturm und Johanniterforsthaus.

(Quelle: LEO-BW)