Fichtenau

Das Gebiet der Gemeinde Fichtenau mit den Ortschaften Lautenbach, Matzenbach, Unterdeufstetten und Wildenstein ist altes Grenzgebiet. Schon zur Römerzeit Römerzeit lag es als bewaldetes Grenzland nur wenige Kilometer nördlich des römischen Grenzwalls, des Limes. Nach der Völkerwanderungszeit liefen die Grenzen des zum Herzogtum Schwaben gehörigen Riesgaus und des zum Herzogtum Franken Herzogtum Franken gehörigen Maulachgaus durch das Gemeindegebiet. Parallel dazu liefen die Grenzen der Bistümer Würzburg und Augsburg. Die Grenzlage wird bis heute dadurch verdeutlicht, dass durch Fichtenau auch eine Mundartgrenze läuft. In den Orten Matzenbach und Unterdeufstetten wird überwiegend schwäbische Mundart mit fränkischen Einsprengseln gesprochen, in allen übrigen Ortschaften hohenlohisch-fränkischer Dialekt. Im Mittelalter entwickelten sich in diesem Grenzland die Rittergüter Wäldershub, Wildenstein, Matzenbach, Unterdeufstetten, Lautenbach und Bernhardsweiler, auf die jedoch die Markgrafschaft Ansbach und teilweise auch die Fürstpropstei Ellwangen ihren Einfluss geltend zu machen versuchten. Die Rittergutsbesitzer in Lautenbach und Wildenstein, jedoch vor allem von Matzenbach und Unterdeufstetten, siedelten nach dem Dreißigjährigen Krieg Dreißigjährigen Krieg fahrendes Volk, die sogenannten Jenischen, auf ihren Gütern an. Diese haben eine lange Tradition, Waren für den Hausierhandel in Heimarbeit oder Manufakturbetrieben herzustellen und zu vertreiben. Wäldershub ging bereits 1700 durch Verkauf an Ansbach über, Lautenbach 1730. Nach Abdankung des letzten Ansbacher Markgrafen 1791 zwang Preußen in Nachfolge des Markgrafen den übrigen Rittergütern seine Oberhoheit auf. Mit der Markgrafschaft Ansbach wurde das Gemeindegebiet 1806 ein Teil des Königreichs Bayern und nach dem Grenzausgleichsvertrag zwischen Bayern und Württemberg 1810 württembergisch und dem Oberamt Crailsheim zugeordnet. Erst das Königreich Württemberg richtete die "Schultheißereien" Wildenstein, Lautenbach, Matzenbach und Unterdeufstetten ein, so dass damals alle übrigen größeren Orte ihre gemeindliche Selbstständigkeit verloren. Um 1850 gab es noch Pläne, die Gemeinden Unterdeufstetten und Matzenbach zusammenzuschließen und die Matzenbacher Teilgemeinden Gunzach an Wildenstein und Krettenbach sowie Fichtenhof an Rechenberg anzuschließen. Auch wollte sich Bernhardsweiler zusammen mit Rötlein und Neustädtlein von der Gemeinde Lautenbach lösen und eine eigene Gemeinde bilden. Aus diesen Plänen wurde jedoch nichts, so dass sich erst 1973 durch die Gemeindereform der heutige Zustand ergab. Bei der Kreisreform während der NS-Zeit in Württemberg gelangten die Ortschaften 1938 zum neu umrissenen Landkreis Crailsheim. 1945 wurden die vier Gemeinden Teil der Amerikanischen Besatzungszone und gehörte somit zum neu gegründeten Land Württemberg-Baden, das 1952 im jetzigen Bundesland Baden-Württemberg aufging. Fichtenau entstand im Zuge der Verwaltungsreform in Baden-Württemberg am 1. Januar 1973 durch den Zusammenschluss der vier bis dahin selbständigen Gemeinden. 1973 erfolgte dann auch die Kreisreform in Baden-Württemberg, bei der die neue Gemeinde Fichtenau zum Landkreis Schwäbisch Hall kam.

(Quelle: Seite "Fichtenau". In: Wikipedia – Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. Januar 2023)