Herren von Hohenlohe

Erstmalige Erwähnung: 1153

Beschreibung:
Das Haus Hohenlohe ist ein fränkisches Adelsgeschlecht des Hochadels. Sein Herrschaftsgebiet erstreckte sich über die später nach ihm benannte Hohenloher Ebene zwischen Kocher, Tauber und Jagst. Trotz wiederholter Teilungen im 13. und 15. Jahrhundert sowie Schenkungen an den Deutschen Orden (1219) konnte Hohenlohe ein fast geschlossenes Territorium bilden. Die Herren von Hohenlohe wurden 1450 in den Reichsgrafenstand erhoben, ab der Mitte des 18. Jahrhunderts wurden das Gebiet und seine Herrscher fürstlich.

Herren von Hohenlohe

Die Bezeichnung Hohenlohe als Familiennamen verwendete als erster Konrad, einer der drei Söhne des 1153 erstmals erwähnten Konrad von Weikersheim, in der Form "Hohenlach" oder "Holach". Dieser Name wurde später auch von seinen Brüdern Heinrich und Albert geführt. Er leitet sich von der nicht mehr existierenden Burg Hohlach bei Uffenheim in Mittelfranken ab, auf die die Herren von Weikersheim ihren Stammsitz verlegt hatten. Dies geschah vermutlich aufgrund der Nähe der Burg zu den Handelswegen zwischen Frankfurt, Würzburg und Augsburg. Als Beleg für diese Vermutung dient die Tatsache, dass die Herren von Hohenlohe bis ins 14. Jahrhundert in den mittelfränkischen Gegenden um das Taubertal das Geleitrecht an den dortigen Straßen hielten. Für die Zeit vor Konrad von Hohenlohe, seinem Vater Konrad von Weikersheim und dessen Bruder Heinrich gibt es keine gesicherten Nachweise. Es gilt als plausibel, aber ist nicht wissenschaftlich belegbar, dass die Herren von Weikersheim und damit die späteren Herren von Hohenlohe mit den Edelherren von Pfitzingen bei Mergentheim identisch waren. Möglicherweise kam es zum Namenswechsel, als ein Mitglied der Familie die Erbin eines schon bestehenden Hauses Hohenlohe heiratete. Andere Theorien versuchen eine Abstammung der heutigen Familie Hohenlohe von den Herzögen von Franken oder von Mergentheim zu beweisen. Das Stammland des Hauses lag im früheren Taubergau und Gollachgau. Von den drei Söhnen Konrads von Weikersheim starben Konrad und Albrecht kinderlos. Heinrich von Hohenlohe hingegen, der dritte Sohn, hatte seinerseits fünf Söhne, von denen Andreas, Heinrich und Friedrich in den Deutschen Orden und damit den geistlichen Stand eintraten. Gottfried und Konrad standen in der Stauferzeit an der Spitze des Hauses und waren Gefolgsleute von Kaiser Friedrich II., nachdem schon ihre Onkel Konrad und Albrecht im 12. Jahrhundert mehrmals auf Reichstagen erschienen waren und Albrecht am Kreuzzug von 1189 teilgenommen hatte. Friedrich II. belohnte die beiden Brüder für ihre Dienste mit der Verleihung von Grafschaften als Lehen. Konrad von Hohenlohe erhielt im Dezember 1229 die Grafschaft Molise in den Abruzzen als Lehen, musste sie aber bereits 1230 im Rahmen der Lösung des Kaisers aus dem Kirchenbann durch Papst Gregor IX. wieder zurückgeben. Ab 1230 führten Konrad und Gottfried (sowohl einzeln als auch gemeinsam) den Titel Graf von Romagna. Ein Familienvertrag aus dem Jahr 1230 regelte unter anderem die Abgrenzung des gemeinschaftlichen Lehensgebiets. Konrad erhielt den östlichen, heute größtenteils in Bayern liegenden Teil mit der Hauptburg Brauneck. Sein Familienzweig starb in männlicher Linie 1390 aus, die Besitzungen gingen dem Haus Hohenlohe verloren. Gottfried erhielt den westlichen Teil mit dem Stammsitz Burg Hohlach. Er bekam darüber hinaus von Kaiser Friedrich II. als würzburgisches Lehen die Herrschaft über Langenburg, dessen Herren in den Deutschen Orden eingetreten waren und in verwandtschaftlichen Beziehungen zu den Hohenlohe standen. Gottfried wurde zum Erzieher und Berater von König Konrad IV. Dieser überlebte 1250 in Regensburg angeblich ein Mordkomplott, dessen Drahtzieher der Bischof von Regensburg gewesen sein soll. König Konrad übertrug Gottfried als Dank für seine Hilfe regensburgische Lehen. Hierzu zählten auch die Vogtei über das 1037 gegründete Chorherrenstift Öhringen sowie die Orte Neuenstein und Waldenburg. Gottfrieds Sohn, Kraft I. von Hohenlohe, erweiterte sein Herrschaftsgebiet durch zahlreiche Aufkäufe von Besitzungen des niederen Adels, darunter auch die Burg Lichteneck mit dem Ort Ingelfingen. Auch sein Sohn Kraft II. nahm zahlreiche Gebietsvergrößerungen vor, vor allem im Bereich des mittleren Kochers und der Jagst. In der Folge dieser Gebietsvergrößerungen kam es zu einer hohenlohischen Territorialherrschaft, die über die alte Form der adligen Herrschaft mit Grundherrschaft und Gerichtshoheit hinausreichte. Geldeinnahmen hatten die Herren von Hohenlohe durch Zölle und Geleitrechte, sie hielten das Münzrecht an der Münze in Öhringen, das Schutzrecht über die Juden und zahlreiche Marktrechte in hohenlohischen Ortschaften. Als Vögte waren die Hohenlohe zuerst in Öhringen und im Kochergau, später für alle Besitzungen, Inhaber der Gerichtshoheit. Auch die Schultheißen unterstanden ihnen. Kaiser Sigismund verlieh 1418 die unumschränkte Gerichtshoheit für das gesamte Territorium an Albrecht von Hohenlohe. Die Hohenlohe konnten nun nur vom Kaiser oder einem kaiserlichen Gericht belangt werden, ihre Untertanen und Diener hingegen nur von einem hohenlohischen Gericht. Somit befanden sich alle wesentlichen Herrschaftsrechte in den Händen der Hohenlohe, so dass von einer Landesherrschaft gesprochen werden kann. Die Reichsgrafenwürde hatten die Hohenlohe am Ende des Mittelalters allerdings nicht erlangt. Am 13. Mai 1450 wurde Kraft V. von Kaiser Friedrich III. in den Reichsgrafenstand erhoben, die damit verbundene Belehnung bezog sich auf die Grafschaften Ziegenhain und Nidda, deren Herrschaften ausgestorben waren und mit denen die Hohenlohe durch Heirat verwandtschaftliche Beziehungen hatten. Durch die Belehnung kam es zu einem Streit mit Landgraf Ludwig von Hessen, der ebenfalls Ansprüche auf die beiden Grafschaften geltend machte. Erst 45 Jahre später, beim Reichstag zu Worms 1495, konnte der Streit durch den römisch-deutschen König Maximilian I. beigelegt werden. Die Hohenlohe zahlten dem Landgrafen eine Entschädigung und behielten dafür den Grafentitel, der nun auf das Stammland bezogen wurde. Das Jahr 1495 ist somit die Geburtsstunde der Grafschaft Hohenlohe und der Grafen von Hohenlohe. Während der Reformation wurde das Haus Hohenlohe protestantisch, Graf Georg I. soll auf seinem Sterbebett 1551 das Abendmahl nach protestantischem Brauch erhalten haben. Seine Söhne ordneten mit der Kirchenordnung von 1553 die Augsburger Konfession (Confessio Augustana) für alle Pfarrer und Prediger der Grafschaft an. Mit dem Augsburger Religionsfrieden 1556 wurde die Reformation in Hohenlohe vollendet. Zur Hauptlandteilung des Hauses kam es 1555, als die beiden Halbbrüder Ludwig Casimir und Eberhard sich auf eine Aufteilung des Stammlandes einigten und die beiden Hauptlinien Hohenlohe-Neuenstein und Hohenlohe-Waldenburg entstanden. Beide Linien wurden nach ihrem Stammsitz benannt. Nicht von der Landteilung betroffen war Öhringen, das im gemeinschaftlichen Besitz der beiden Linien blieb. Bis 1806 fanden zahlreiche weitere Teilungen der Linien statt. Eine ideelle Verbindung zwischen den Herrschaften blieb jedoch stets erhalten. Dies äußerte sich unter anderem in dem Umstand, dass der Kaiser die Reichslehen dem jeweiligen Senior der regierenden Grafen verlieh. Nach dem Aussterben der Grafen von Gleichen im Jahr 1631 erhielten die Grafen von Hohenlohe-Langenburg die thüringische Grafschaft Obergleichen mit Ohrdruf im Herzogtum Sachsen-Gotha. 1663 teilten sie diese unter den Linien Hohenlohe-Langenburg und Hohenlohe-Neuenstein auf. Vom Dreißigjährigen Krieg blieben die Gebiete der Hohenlohe zuerst weitgehend verschont, später wurde jedoch aufgrund der Parteinahme des Grafen von Hohenlohe-Weikersheim für König Gustav II. Adolf von Schweden die Herrschaft Weikersheim eingezogen. Erst nach dem Westfälischen Frieden 1648 wurde das Haus wieder in seine alten Rechte eingesetzt und erhielt die eingezogenen Herrschaften, die zwischenzeitlich dem Deutschen Orden als Lehen übertragen worden waren, in vollem Umfang zurück. Der Westfälische Friede bestätigte den Reichsständen und damit auch den Hohenlohe ihre alten Rechte und die hohe Landesobrigkeit, so dass diese wie souveräne Herrscher regieren konnten. Zu einer Entzweiung der beiden Hauptlinien kam es im Oktober 1667, als die beiden Söhne von Georg Friedrich II. von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, die Grafen Christian (Stammvater der Linie Bartenstein) und Ludwig Gustav (Stammvater der Linie Schillingsfürst) zur römisch-katholischen Kirche zurückkehrten. Mit dem Aussterben der Linie Hohenlohe-Waldenburg-Waldenburg 1679 und Hohenlohe-Waldenburg-Pfedelbach 1728 fiel der gesamte Besitz der Hauptlinie Waldenburg an die katholischen Grafen. Auch die Bemühungen um die Erhebung in die Reichsfürstenstände trugen zur Entzweiung der beiden Linien bei. Am 21. Mai 1744 erhob Kaiser Karl VII. Reichsgraf Philipp Ernst von Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst und Reichsgraf Karl Philipp von Hohenlohe-Waldenburg-Bartenstein und ihre Nachkommen zu Reichsfürsten. Ihre Landesteile wurden erst am 14. August 1757 durch Kaiser Franz I. zum Reichsfürstentum erhoben. Durch die Erhebung der Waldenburger Linie zu Fürsten kam es zum Streit um den Vorrang im Gesamthaus. Erst am 7. Januar 1764 wurde auch die ältere Neuensteiner Linie durch Kaiser Franz in den Reichsfürstenstand erhoben. Die Konflikte um den Vorrang im Gesamthaus dauerten dennoch an. Erst im Rahmen der Öhringer Konvention vom 12. Juni 1782, mit der Ludwig Friedrich Karl Fürst zu Hohenlohe-Neuenstein den Anteil der waldenburgischen Hauptlinie an Öhringen erwarb und nun alleiniger Herrscher in der Residenzstadt wurde, einigten sich die Fürsten darauf, dass die Rangfolge im Gesamthaus durch das Alter des regierenden Fürsten bestimmt werden sollte. Mit der Rheinbundakte wurden 1806 die Fürstentümer von Württemberg mediatisiert, die Exklave Schillingsfürst fiel an Bayern. Friedrich Ludwig Fürst zu Hohenlohe-Ingelfingen gelangte 1782 durch Heirat in den Besitz der Herrschaft Slawentzitz in Oberschlesien. 1804 erwarb er auch die Herrschaften Landsberg und Koschentin. Dessen Enkel Hugo, Fürst zu Hohenlohe-Öhringen, der die Herrschaft Slawentzitz ab 1849 innehatte, erreichte deren Ernennung zur Freien Standesherrschaft und erlangte 1861 bei der Krönungsfeier Wilhelms I. den Titel eines Herzogs von Ujest. Das Herzogtum, das seinen Sitz in Slawentzitz hatte, vereinte die Fideikommisse Slawentzitz, Ujest und Bitschin mit einer Fläche von 175 km². Das Haus Hohenlohe-Oehringen wurde mit dem Einstieg in den Galmeibergbau und in die Zinkverhüttung in Oberschlesien zu einem der weltweit größten Zinkhersteller. Das Hohenlohe-Zentralarchiv im Schloss Neuenstein befindet sich im gemeinsamen Besitz der sechs hohenlohischen Linien und ist zuständig für alle ehemaligen und noch tätigen Verwaltungen des Hauses Hohenlohe sowie für die Nachlässe der Familienangehörigen. Das hohenlohische Wappen tauchte erstmals Anfang des 13. Jahrhunderts auf: zwei schreitende schwarze Leoparden mit niedergeschlagenen Schweifen. Sie sind erstmals auf einem Siegel an der ältesten hohenlohischen Urkunde aus dem Jahr 1207 zu sehen. Diese Urkunde bezeugte die Schenkung der Kirche in Mergentheim an den Johanniterorden durch Albert von Hohenlohe, der durch seine Teilnahme am Kreuzzug mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa in Kontakt mit diesem Orden gekommen war. Das Stammwappen der Hohenloher zeigt in Silber zwei übereinanderstehende, rechtsschreitende schwarze Leoparden mit niedergeschlagenen Schweifen; auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ursprünglich zwei silberne Büffelhörner, die außen mit je fünf goldenen Lindenzweigen bestückt sind, später ein silberner Phönix mit roten Schwungfedern an den Flügeln. Der Wahlspruch derer zu Hohenlohe lautet "ex flammis orior" (deutsch: Aus Flammen erhebe ich mich). Der Wahlspruch geht zurück auf Fürst Philipp Ernst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, den Erbauer des Schlosses Schillingsfürst, der 1754 den Hausorden Von der goldenen Flamme gründete, um den Glanz des gesamten Hauses Hohenlohe zu heben. Sein Sohn, Fürst Karl Albrecht I. zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, erneuerte den Orden 1775 mit der Bezeichnung Haus- und Ritterorden vom Phoenix mit dem Wahlspruch "ex flammis orior".

Wappen
Wappen der Hohenlohe nach dem Scheiblerschen Wappenbuch

Wappen der Hohenlohe nach dem Scheiblerschen Wappenbuch (Bild: Verschiedene unbekannte Künstler - Bayerische Staatsbibliothek Cod.icon. 312 c 1450-1480, Scheibler'sches Wappenbuch , älterer Teil Hohenlohe)

Das hohenlohische Wappen tauchte erstmals Anfang des 13. Jahrhunderts auf: zwei schreitende schwarze Leoparden mit niedergeschlagenen Schweifen. Sie sind erstmals auf einem Siegel an der ältesten hohenlohischen Urkunde aus dem Jahr 1207 zu sehen. Diese Urkunde bezeugt die Schenkung der Kirche in Mergentheim an den Johanniterorden durch Albert von Hohenlohe, der durch seine Teilnahme am Kreuzzug mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa in Kontakt mit diesem Orden gekommen war. Das Stammwappen der Hohenloher zeigt in Silber zwei übereinanderstehende, rechtsschreitende schwarze Leoparden mit niedergeschlagenen Schweifen; auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ursprünglich zwei silberne Büffelhörner, die außen mit je fünf goldenen Lindenzweigen bestückt sind, später ein silberner Phönix mit roten Schwungfedern an den Flügeln. Der Wahlspruch derer zu Hohenlohe lautet "ex flammis orior" (deutsch: Aus Flammen erhebe ich mich). Diese Devise geht auf Fürst Philipp Ernst zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst zurück, den Erbauer von Schloss Schillingsfürst, der 1754 den Hausorden Von der goldenen Flamme gründete, um den Glanz des gesamten Hauses Hohenlohe zu heben. Sein Sohn, Fürst Karl Albrecht I. zu Hohenlohe-Waldenburg-Schillingsfürst, erneuerte den Orden 1775 mit der Bezeichnung Haus- und Ritterorden vom Phoenix mit dem Wahlspruch "ex flammis orior".

Schloss Weikersheim

Schloss Weikersheim (Bild: Stadt Weikersheim)

Stammsitz: Weikersheim

Besitzungen in der Region Heilbronn-Franken: Hohenloher Ebene zwischen Kocher, Tauber und Jagst.

(Quelle: Seite "Hohenlohe (Adelsgeschlecht)". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Juli 2018)