Geschichte Bad Wimpfen
Erste Siedlungsspuren auf der Gemarkung der heutigen Stadt Bad Wimpfen sind für die jüngere Steinzeit und die Bronzezeit nachgewiesen. Eine alte Völkerstraße, die von Frankreich kommt, gabelt sich hier längs der Jagst in Richtung Nürnberg (Hohe Straße) und über Öhringen zur Donau und wurde schon in vorgeschichtlicher Zeit begangen, was durch zahlreiche Funde dokumentiert wird.
Erste Siedlungsspuren auf der Gemarkung der heutigen Stadt Bad Wimpfen sind für die jüngere Steinzeit und die Bronzezeit nachgewiesen. Eine alte Völkerstraße, die von Frankreich kommt, gabelt sich hier längs der Jagst in Richtung Nürnberg (Hohe Straße) und über Öhringen zur Donau und wurde schon in vorgeschichtlicher Zeit begangen, was durch zahlreiche Funde dokumentiert wird. Um 450 v. Chr. siedelten Kelten vom Stamm der Helvetier an Neckar, Kocher und Jagst im Raum Bad Wimpfen, auch die Neckarschwaben (Suebi Nicreti) werden von römischen Quellen nachgewiesen. Die Kelten gaben vermutlich den genannten Flüssen und der Siedlung Wimpfen ihre Namen. Wimpfen könnte nach dem deutsch-keltischen Wörterbuch von Obermüller (1872) eine keltische Wortschöpfung aus uimpe (umwallt) und bin (Berg) sein und in etwa Wall am Berg bedeuten. Vermutlich im Jahre 98 n. Chr. sicherten die Römer das unter Kaiser Domitian eroberte Gebiet in Südwestdeutschland (das so genannte Dekumatland) durch den Neckar-Odenwald-Limes, ein System von Kastellen, die im Abstand von 12 bis 15 Kilometern angelegt wurden. Gegenüber der Jagstmündung entstand so das Kastell Wimpfen im Tal. Wie bei den meisten Kastellen bildete sich bald eine zivile Siedlung, in der sich vor allem Händler und Handwerker ansiedelten. Zumindest bis 121 n. Chr. existierte in Bad Wimpfen eine römische Militärziegelei, gestempelte Ziegel stammen von der cohors II Hispanorum, die bis zu diesem Jahr dort Kastellbesatzung war. Nach der Verlegung der Reichsgrenze zum Limes bei Jagsthausen unter Kaiser Antoninus Pius (138–161), vermutlich im Jahr 159, verlor das Kastell seine militärische Bedeutung. Umso bedeutender war das römische Wimpfen im Tal als zivile Stadt. Es wurde Hauptort eines römischen Verwaltungsbezirks namens Civitas Alisinensium und als eine von wenigen Römerstädten im heutigen Süddeutschland mit einer Stadtmauer und einem Graben geschützt. Die ummauerte Fläche betrug etwa 19 Hektar, damit gehörte Wimpfen zu den größten Römerstädten im heutigen Baden-Württemberg. Trotz dieser Bedeutung ist der lateinische Name von Wimpfen bis heute unbekannt. Laut einer Untersuchung der Forschungsgruppe des Instituts für Geodäsie und Geoinformationstechnik der TU Berlin aus dem Jahre 2010 ist der bei Claudius Ptolemäus genannte Ort Segodunum möglicherweise mit dem römischen Wimpfen im Tal zu identifizieren. Außerdem bestand dort eine Brücke über den Neckar, die erst im frühen Mittelalter durch Eisgang zerstört worden sein soll. Durch einen Eichenbalken, der 1957 bei Baggerarbeiten aus dem Neckar geborgen wurde und sich als Teil der alten Brücke erwies, konnte ihr römischer Ursprung mittlerweile zweifelsfrei nachgewiesen werden, denn die dendrochronologische Untersuchung ergab etwa das Fällungsjahr 85. Die Neckarbrücken bilden bis in die Gegenwart im dicht besiedelten Neckartal wichtige Verkehrsknotenpunkte. Nach dem Abzug der Römer beherrschten die Alamannen ab dem Jahre 259/260 n. Chr. das Neckarbecken. Unter ihnen verfielen allmählich die meisten römischen Bauten, da die Germanen um diese Zeit noch nicht in Stein bauten und mit vielen römischen Bauwerken, etwa Badegebäuden (Thermen) und Wasserleitungen (Aquädukten), auch nichts anfangen konnten. Mit der Besiedlung durch die Franken um 500 unter Chlodwig ging auch das Christentum einher, so dass die frühen christlichen Kirchen auf den Überresten römischer Kultstätten ebenfalls auf diese Zeit datieren. Im 9. Jahrhundert n. Chr. gelangte Wimpfen in den Besitz der Bischöfe von Worms und wurde im Jahr 829 als Wimpina erstmals erwähnt. In dieser Zeit drangen die Ungarn in den Neckarraum vor und verwüsteten die meisten der dortigen Siedlungen, darunter auch Wimpfen. Beim anschließenden Wiederaufbau wurde auf den Ruinen der fränkischen Kirche die Stiftskirche St. Peter als größerer, dem Patron des Bistums Worms gewidmeter Kirchenneubau errichtet. Über mehr als drei Jahrhunderte übten die Stiftsherren des Stifts Wimpfen die geistliche Gerichtsbarkeit im mittleren und unteren Neckarraum zwischen Kirchheim am Neckar und Heidelberg aus. Durch eine Urkunde Kaiser Ottos I. gelangte Wimpfen im Jahr 965 in den Besitz des Marktrechts. Wegen seiner verkehrsgünstigen Lage und dem Sitz der Gerichtsbarkeit entwickelte sich der Marktflecken prächtig. Der Wimpfener Talmarkt findet noch jährlich statt und gehört mit seiner über tausendjährigen Geschichte zu den traditionsreichsten Marktveranstaltungen Deutschlands. Im Jahr 1182 wird ein Aufenthalt Kaiser Friedrich Barbarossas in Wimpfen vermutet. Sein staufisches Reich wurde dezentral verwaltet. Die Staufer errichteten an vielen Orten ihres Reiches sogenannte Königspfalzen. Das sind große, bewehrte Burganlagen, in denen die Kaiser Hof hielten und Recht sprachen. Die Pfalz Wimpfen wurde auf dem zum Kraichgau ansteigenden Bergrücken oberhalb der Siedlung im Tal errichtet, wo sich zuvor nur eine unbedeutende kleinere Siedlung befunden hatte. Die Pfalz und die sie umgebende Siedlung wuchsen in der Folgezeit stark an, so dass das staufische Wimpfen am Berg rasch stärker an Bedeutung gewann als die ungleich ältere Talstadt. Um das Jahr 1200 datieren die meisten der heute noch erhaltenen Bauten der Kaiserpfalz. Dazu gehört auch das Wahrzeichen der Stadt, der 58 Meter hohe Blaue Turm, der als westlicher Bergfried errichtet wurde und bis ins frühe 20. Jahrhundert als Wachturm diente. Die Stauferpfalz in Wimpfen ist die größte erhaltene Königspfalz nördlich der Alpen. Ihre Länge beträgt maximal rund 215, ihre Breite maximal 88 Meter. Heinrich VI. hielt nachweislich mindestens drei Mal in Wimpfen Hof, Friedrich II. mindestens acht Mal. Aus dem Jahr 1235 ist das historische Aufeinandertreffen von Kaiser Friedrich II. mit seinem aufrührerischen Sohn Heinrich VII. in Wimpfen überliefert. Ebenfalls noch im 13. Jahrhundert veranlasste der Stiftsdekan Richard von Deidesheim den Umbau der Stiftskirche im Stil der damaligen Zeit, der Gotik. Zur gleichen Zeit wurden in der Bergstadt ein Dominikanerkloster gegründet sowie mit einer Stiftung des staufischen Ministerialen und Wimpfener Vogts Wilhelm von Wimpfen ein Spital errichtet. Nach dem Niedergang der Staufer wurde Wimpfen um das Jahr 1300 zur Reichsstadt. Infolgedessen ließen sich zahlreiche Handwerker hier nieder und auch das Bürgertum erlebte eine Blüte. Das Bürgertum setzte eine Ratsverfassung für die Stadt durch, die beispielhaft für zahlreiche umliegende Städte wurde. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts ging das Schultheißenamt auf die Stadt über. Wimpfen zählte zur Reichslandvogtei Niederschwaben, die unter König Rudolf von Habsburg der Graf Albrecht II. von Hohenberg innehatte, dem bis 1308 Graf Eberhard I. von Württemberg folgte. Dann wurde sie zeitweilig an die Herren von Weinsberg entlehnt und später wieder den Württemberger Grafen zugesprochen. Von der Vogtei in Wimpfen weiß man, dass sie spätestens 1458 bei den Herren von Weiler lag, die sie 1464 an die Stadt Heilbronn verkauften, von der die Stadt Wimpfen sie 1479 erwarb. Mit dem Erwerb der Vogtei erlangte die Stadt die volle Gerichtsbarkeit. Kaiser Friedrich III. verlieh der Stadt im Jahr 1487 das Recht, neben dem zu dieser Zeit bereits etwa 500 Jahre etablierten Talmarkt auch noch vor Weihnachten einen Markt, den damals so genannten Katharinenmarkt, abhalten zu dürfen. Auch die Tradition dieses Weihnachtsmarktes wird bis in die Gegenwart fortgeführt. Der in der Umgebung begüterte niedere Adel (Ehrenberg, Greck, Mentzingen, Gemmingen, St. André) hatte verschiedenen Besitz in der Stadt und bekleidete verschiedene Stadtämter. Nach 1533 durfte jedoch kein Adliger mehr Bürgermeister werden. Im 16. Jahrhundert war Wimpfen eine Hochburg der Reformation. In den Stadtarchivalien und im Kirchengeschichtlichen Museum in der Pfalzkapelle sind Namen und Schriften örtlicher Reformatoren überliefert, deren wichtigster wohl Erhard Schnepf gewesen sein dürfte, der von 1523 bis 1526 als evangelischer Prediger wirkte. Sein Zeitgenosse, der Maler Heinrich Vogtherr der Ältere, verfasste in Wimpfen zahlreiche Reformationsschriften und -lieder. 1546 beauftragte der Rat der Stadt Johann Isenmann aus Schwäbisch Hall mit der Durchführung der Reformation in Wimpfen. Bürgermeister Hans Aff unterzeichnete für den Rat der Stadt Wimpfen die lutherische Konkordienformel von 1577. Trotz des reformatorischen Wandels blieb die Stadtkirche zunächst im Besitz der Katholiken, während die Dominikanerkirche von 1571 an Simultankirche für Dominikaner und Lutheraner wurde, bevor 1588 die Stadtkirche dann an die reformierten Gläubigen kam. Die Einwohnerlisten des Jahres 1588 zählen nur noch etwa 30 Katholiken am Ort. Der protestantische Stadtrat vergab fortan Katholiken kein Bürgerrecht mehr, und die Kirchen der Stadt wurden der protestantischen Gemeinde übereignet oder aber von beiden Religionen genutzt, was insbesondere zu Auseinandersetzungen mit den Klosterherren und den Wormser Domherren führte. Auf dem Campo Santo Teutonico in Rom hat sich aus dieser Zeit ein Porträt-Epitaph des Bäckers Matthäus Foltz aus Wimpfen erhalten († 1546). Die religiösen Auseinandersetzungen in der Stadt traten jedoch alsbald in den Hintergrund, als im Jahr 1622 unweit der Stadt die Truppen des kaiserlichen Generals Johann Tserclaes Graf von Tilly auf das Heer des Markgrafen Georg Friedrich von Baden-Durlach trafen. Diese Schlacht bei Wimpfen war eine der bedeutendsten und blutigsten des Dreißigjährigen Krieges. Ein Relikt jener Zeit ist die noch im Luftbild zu erkennende Altenberg-Schanze. Wimpfen wurde wie die umliegenden Orte auch im weiteren Verlauf des Krieges mehrfach geplündert, Häuser und Felder wurden abgebrannt, und Krankheiten und Seuchen rafften die Bevölkerung dahin. 1648, nach Ende des Krieges, war die Bevölkerung auf ein Zehntel des Vorkriegsstandes reduziert. Viele prächtige Bauten waren zerstört, und zur Sanierung bestehender Gebäude oder für Neubauten wurden in der Folgezeit Teile der früheren staufischen Burganlagen abgetragen. An den verheerenden Folgen des Dreißigjährigen Krieges hatte die verwüstete Stadt noch über 150 Jahre zu leiden. Obwohl die Kelten im Neckarbecken schon in vorchristlicher Zeit Salz aus Sole gewonnen hatten, schlugen im 18. Jahrhundert Versuche fehl, Salz in Salinen bei der Fleckinger Mühle und im Neckartal zu gewinnen. Es herrschte weiterhin bittere Armut. In dieser Zeit erfuhr Wimpfen finanzielle Unterstützung durch die Reichsstadt Nürnberg. Aus dem Jahr 1783 wird von der Wimpfener Holzrevolution berichtet. Das Holz aus den umliegenden Wäldern stand den Bürgern bis dahin kostenlos zur Verfügung. Um die Stadtkasse aufzubessern, sollte hierauf nun eine Abgabe erhoben werden, die die ebenfalls verarmten Bürger nicht erbringen konnten. Die daraus resultierenden Unruhen konnten nur durch ein starkes Aufgebot an Ordnungskräften unterdrückt werden. Durch den Reichsdeputationshauptschluss kam die Stadt zunächst an das Kurfürstentum Baden, das Stift Wimpfen und der Wormser Hof jedoch an Hessen-Darmstadt. Die Besetzung durch die neuen Herren erfolgte noch vor Abschluss der Verhandlungen im September bzw. Dezember 1802. Daraus entwickelte sich eine Auseinandersetzung zwischen Baden und Hessen über die Souveränitätsrechte des Stifts. Da Wimpfen zu diesem Zeitpunkt noch weit vom übrigen Territorium Badens entfernt war, ließ sich Baden auf einen Gebietsaustausch ein und trat Wimpfen an Hessen ab. Der Besitzerwechsel wurde am 5. April 1803 in Wimpfen verkündet. Erst 1805/1806 wurde das Umland Wimpfens durch Baden und Württemberg annektiert, und Wimpfen lag fortan als hessische Exklave zwischen diesen Ländern. Für Wimpfen ergab sich aus der Zugehörigkeit zu Hessen eine äußerst komfortable Situation, da man sich 40 km jenseits der Grenze des Großherzogtums nahezu autonom verwalten konnte. Ab 1874 wurde Bad Wimpfen Teil des Kreises Heppenheim, welcher 1938 durch Zusammenlegung mit dem Kreis Bensheim zum Kreis Bergstraße wurde. Im Jahr 1817 gelang in der Saline Ludwigshalle (nach dem Großherzog Ludwig I.) erstmals erfolgreich die Soleförderung in Wimpfen. Außer als technischer Grundstoff für die beginnende Industrialisierung konnte die Sole auch therapeutisch genutzt werden, und so eröffnete bereits 1835 das erste Kurhotel am Platz. Von 1828 bis 1936 bildete die Ludwigshalle mit den Salinen Clemenshall (Offenau), Ludwig (Bad Rappenau) und Friedrichshall (Jagstfeld) zum Schutz vor ihren entsprechenden Konkurrenten das Salz-Verkaufskartell Neckarsalinenverein, das älteste und am längsten wirksame deutsche Verkaufskartell. Ein Zeichen der beginnenden wirtschaftlichen Prosperität ist auch das 1836 errichtete neue Rathaus der Stadt. Trotz dieser neuen Perspektiven wurden viele staufische Überreste der Stadt weiterhin abgerissen oder umgenutzt. Die damals bereits über 600 Jahre alte Pfalzkapelle wurde z. B. im Jahr 1837 zu einer Scheune umgenutzt und erst 70 Jahre später wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Nachdem in den 1860er Jahren die Bahnstrecke von Heilbronn nach Heidelberg und damit der Wimpfener Bahnhof 1868 in Betrieb genommen worden war, erfuhr der Kurbetrieb einen großen Auftrieb. Bäder und Kureinrichtungen wurden nun kontinuierlich ausgebaut und führten zu einer neuerlichen wirtschaftlichen Blüte. Hierüber berichtet beispielsweise auch Mark Twain in den Schilderungen seiner Europareise im Jahr 1867. Am 26. April 1930 erhielt die Stadt den offiziellen Bädertitel. Den Zweiten Weltkrieg überstand die Stadt weitgehend unversehrt. Die Stadt bot daher nach Kriegsende vielen Flüchtlingen Unterkunft, so bezogen im Jahr 1947 aus dem Kloster Grüssau vertriebene Benediktinermönche die frühere Ritterstiftskirche. Mit einer Gedenktafel erinnert die Stadt an die jüdischen Familien Adler, Bär, Kahn, Mannheimer, Ottenheimer und Straub, die zwischen 1933 und 1945 fliehen mussten, deportiert oder ermordet wurden. Am 19. September 1945 proklamierte die amerikanische Militärregierung die Gründung der Länder Groß-Hessen und Württemberg-Baden. Das hessische Bad Wimpfen war nun vollständig von Württemberg-Baden umschlossen, und zwar vom badischen Landkreis Sinsheim und dem württembergischen Landkreis Heilbronn. Am 26. November des Jahres verfügten die Besatzungsbehörden, dass die Stadt künftig vom Landkreis Sinsheim zu verwalten sei. Bestrebungen der Landesregierung von Württemberg-Baden aus dem Jahre 1946, die rechtliche Stellung Bad Wimpfens endgültig klären zu lassen, wurden von der Militärregierung Württemberg-Baden mit Schreiben vom 21. Oktober 1946 gestoppt, bis eine endgültige Entscheidung der Militärregierung getroffen werde. Zu dieser Entscheidung kam es nicht. Zur staatsrechtlichen Zugehörigkeit Bad Wimpfens wurden in Folge verschiedene Auffassungen vertreten. Das Land Hessen und seine Behörden stellten sich auf den Standpunkt, Bad Wimpfen gehöre staatsrechtlich zu Hessen, und verlangten die Rückgabe der Enklave. Das Oberlandesgericht Stuttgart kam hingegen in einem Urteil vom 6. März 1951 zu der Auffassung, dass Bad Wimpfen nunmehr auch staatsrechtlich ein Teil Württemberg-Badens sei. In der Bevölkerung, die sich teils traditionell Hessen, teils pragmatisch der nahen württembergischen Kreisstadt Heilbronn zugehörig fühlte, führte die Umgliederung zu Missmut. Daraufhin beschloss der Bad Wimpfener Gemeinderat am 16. September 1950 eine informatorische, rechtlich nicht bindende Volksbefragung, die am 29. April 1951 stattfand. Nur 0,8 % der Abstimmenden sprachen sich für die Zugehörigkeit Bad Wimpfens zum Landkreis Sinsheim aus, 41,9 % für die staatsrechtliche und verwaltungsmäßige Zugehörigkeit zu Hessen, aber 57,3 % für eine Umgliederung in den Landkreis Heilbronn. Gespräche zwischen den Innenministern Hessens und Württemberg-Badens nach dieser Volksbefragung führten zu keiner Änderung des Status quo. Der Landtag des neu gegründeten Landes Baden-Württemberg beschloss am 18. April 1952 ein Gesetz, das Bad Wimpfen zum 1. Mai 1952 in den Landkreis Heilbronn umgliederte. Der Einspruch der hessischen Regierung gegen das Gesetz wurde von der baden-württembergischen Regierung mit der Begründung zurückgewiesen, es handele sich nur um eine Änderung der Verwaltungseinteilung, die den staatsrechtlichen Status Bad Wimpfens unberührt lasse. Schon zuvor waren mit Wirkung vom 1. April 1952 drei räumlich getrennte Gemarkungsteile Bad Wimpfens in andere Gemeinden umgemeindet worden (Helmhof an Neckarbischofsheim im Landkreis Sinsheim, das Zimmerhöferfeld an Bad Rappenau ebenfalls im Landkreis Sinsheim und Finkenhof an Hochhausen im Landkreis Mosbach). Rechtliche Unsicherheiten bezüglich der Zuständigkeiten verschiedener hessischer bzw. baden-württembergischer Behörden und Gerichtsstreite um die Frage, ob in Bad Wimpfen hessisches, badisches oder württembergisches Recht gelte, führten am 22. Februar 1960 zu einem erneuten Gesetz Baden-Württembergs, das bestimmte, dass in Bad Wimpfen und in seinen 1952 umgemeindeten ehemaligen Gemarkungsteilen das gleiche Landesrecht gelte wie im Rest der jeweiligen Landkreise. Noch zuständige hessische Behörden und Institutionen wurden bis auf wenige Ausnahmen von ihren baden-württembergischen Pendants abgelöst. 1975 ging als letzte die Zuständigkeit für die Brandschadensversicherung von der Hessischen Brandversicherungskammer auf die Gebäudeversicherungsanstalt Karlsruhe über. Das Land Hessen legte keinen Einspruch gegen das Gesetz von 1960 ein. Es beharrt weiterhin auf dem Standpunkt, dass Bad Wimpfen staatsrechtlich zu Hessen gehöre, erklärt jedoch, dass Bad Wimpfen "in Verwaltungsrechtsprechung und Gesetzgebung wie ein Bestandteil Baden-Württembergs behandelt wird." Die Landesregierung Baden-Württembergs ist der Auffassung, dass "die Ausübung der Staatsgewalt – Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung – für die Stadt Bad Wimpfen durch das Land Baden-Württemberg … von der Landesregierung Hessen geduldet" wird, und sieht keine rechtliche Notwendigkeit, die Gebietsfrage endgültig zu klären; sollte es zu einer Länderneuregelung in Deutschland kommen, könne diese Frage einbezogen werden. Bad Wimpfen ist de facto voll in die baden-württembergische Verwaltungs- und Rechtsordnung integriert, und eine Änderung der gegenwärtigen Situation wird von keiner Seite angestrebt. Bis 1968 gehörte die evangelische Kirchengemeinde Bad Wimpfens zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, seit 1968 zur Evangelischen Landeskirche in Württemberg. In der katholischen Kirche gehört die Stadt aufgrund ihrer hessischen Vergangenheit noch heute als Exklave zum Gebiet des Bistums Mainz. Bad Wimpfen hat Kureinrichtungen sowie viele Bau- und Kunstdenkmäler aus zwei Jahrtausenden. Die historische Altstadt ist komplett denkmalgeschützt. Ein umfangreiches Sanierungsprogramm trug ab 1976 zur Aufwertung der meisten historischen Gebäude bei. Seit der Rezession der 1990er-Jahre geht jedoch die weitere Sanierung von Bau- und Kunstdenkmälern zumeist nur noch auf private Initiative zurück.
(Quelle: Seite "Bad Wimpfen". In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 10. Oktober 2018)